Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Tanja Neubauer
Kinesiologie München
Ganghoferstr. 80
81373 München
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Akademie für Kinesiologie in München
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf der Website https://kinesiologie.bayern wird das Angebot der Akademie erläutert und die Möglichkeit geboten, per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Einige Bilder verfügen nicht über einen alternativen Text. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, alternative Bildbeschreibungen bis Mitte 2026 zu erstellen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 22.12.25
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.
